Aufnahmegeräte

Anforderungen an das Mikrophonglied

Siehe dazu auch DIN 45 681 Abschnitt 4.2

Es sind Mikrophonglieder nach DIN EN 61 672-1 der Klasse 2 oder besser einzusetzen. Dies können Schallpegelmesser mit Analog-Ausgang oder Mikrophonglieder sein.

Die Mikrophonglieder (bzw. Schallpegelmesser mit Analog-Ausgang) müssen eine der Frequenzbewertungen A oder LIN haben.

Die untere Grenzfrequenz muss kleiner oder gleich 20 Hz sein.

Anforderungen an die Aufzeichnungsgeräte

Siehe dazu auch DIN 45 681 Abschnitt 4.2

Frequenzgang

Der Übertragungsfaktor darf zwischen 90 Hz und ca. 19 kHz nur maximal +- 1 dB Abweichung vom Übertragungsfaktor bei 1 kHz haben.

Anti-Aliasing

Siehe dazu auch DIN 45 681 Abschnitte 3.9 und 3.10

Bei digital aufzeichnenden Geräten muss sicher gestellt sein, dass nicht Spektralanteile oberhalb der halben Abtastrate in den Nutzfrequenzbereich von 90 Hz .. 19 kHz heruntergespiegelt werden. Dazu muss ein entsprechender Anti-Aliasing-Tiefpass-Filter eingebaut sein.

Wenn nicht sicher gestellt werden kann, dass ein solcher Filter vorhanden ist, muss man die gesamte Signalkette betrachten und analysieren, ob Frequenzen oberhalb der halben Abtastrate (Die Abtastrate von NeAkustik beträgt 44,1 kHz) überhaupt übertragen werden können. Viele Mikrophonkapseln haben in diesen Bereichen schon eine hinreichend hohe Dämpfung.

Wenn auch die Betrachtung der Signalkette nicht zur gewünschten Sicherheit führt, empfehlen wir, eines der unten aufgelisteten Geräte zu verwenden, bei denen wir das Vorhandensein eines ausreichenden Aliasing-Schutzes überprüft haben.

Gerätekategorien

Wir unterscheiden drei verschiedene Kategorien von Aufzeichnungsgeräten.

Geräte, die die aufgezeichneten Geräusche analog ausgeben können

In diese Kategorie fallen z.B. DAT-Rekorder, Tonbandgeräte etc.

Bitte beachten Sie, dass bei der Aufzeichnung keine Datenreduktionsverfahren wie etwas MP3 oder ähnliche verwendet werden sollen, weil diese den Spektralgehalt der Geräusche verändern.

Wenn das Aufzeichnungsgerät keine WAVE-Dateien unterstützt, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie verwenden die eingebaute Soundkarte Ihres PC und NeAkustik zur Aufzeichnung am Ort der Messung. Dies ist eigentlich nur bei Verwendung von Laptops praktikabel

  2. Sie spielen das mit Ihrem Aufnahmegerät aufgezeichnete Geräusch ab und zeichnen es mit der eingebauten Soundkarte Ihres PC oder einer externen Soundkarte und NeAkustik auf.

Der Qualitätsverlust beim Überspielen ist in den meisten Fällen vernachlässigbar.

Geräte, die WAVE-Dateien abspeichern können

Viele Audio-Messgeräte sind dazu in der Lage, die aufgenommen Geräusche direkt im WAVE-Format abzuspeichern. Die erzeugten WAVE-Dateien können dann verlustfrei über eine Digitalschnittstelle (je nach Gerät, z.B. USB) auf den PC kopiert werden.

Dies hat den Vorteil, dass man am Ort der Messung nicht mit einem unhandlichen und empfindlichen PC hantieren muss.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Aufzeichnungsgeräte das WAVE-Format unterstützen, ziehen Sie dazu die Bedienungsanleitungen zu Rate – oder fragen Sie uns, wir kennen etliche dieser Geräte.

PC-Soundsysteme

Dazu gehören die in die PC´s eingebauten Soundkarten oder auch via USB oder FireWire anschließbare externe Geräte.

Wenn Sie sich über die Qualität Ihrer Soundkarte nicht im Klaren sind, empfehlen wir, entweder ein externes Audiogerät oder ein separates Aufzeichnungsgerät zu verwenden, das vom Hersteller hinreichend genau spezifiziert ist.

Viele Aufzeichnungsgeräte unterstützen ein Abspeichern im WAVE-Format

Empfehlenswerte Geräte

Bitte sprechen Sie uns an, wir empfehlen Ihnen das für Ihre Anwendung am besten geeignete Aufzeichnungsgerät.

Kontakt zu uns

 

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